Lepra- u. Tuberkulosehilfe Dinslaken  
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Bekämpfung der Tuberkulose

Gesetzliche Maßnahmen

Die Ärzteschaft ist verpflichtet, die Daten der Erkrankungen an Tuberkulose an die zuständigen Gesundheitsämter weiter zu leiten.

Ab 01.01.2001 ist ein neu überarbeitetes Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, welches die Meldepflicht hinsichtlich der Tuberkulose umfangreicher bearbeitet.
So besteht aktuell auch die Meldepflicht bei Tuberkulosekranken, bei welchen der bakteriologische Nachweis nicht vorliegt.
Ebenfalls meldepflichtig sind Verweigerung oder Abbruch einer Behandlung, die Aufnahme und die Entlassung aus stationärer Behandlung.
Der Tod an Tuberkulose ist nach wie vor meldepflichtig.

Um die Qualitäten der o.g. Daten zu verbessern, besteht eine Zusammenarbeit der Gesundheitsämter mit dem Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) und dem Bundesministerium für Gesundheit.

Ein ähnliches System zur Bekämpfung der Tuberkulose entstand in den westlichen Nachbarstaaten. Durch internationale Kontakte besteht ein internationales System zur Erfassung epidemiologischer Informationen über meldepflichtige Tuberkulosefälle.
(Dr.med. Forsbohm, Gesundheitsamt Wiesbaden, Zur Tuberkulosesituation in Deutschland in DBI Der Bay. Int. 21 () Nr.4)

   
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